Widerrufsbelehrung
Kein Widerrufsrecht beim Erwerb des Ferienpasses
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht beim Erwerb
des Ferienpasses des Landkreises Würzburg,
da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen
handelt, die für einen spezifischen Zeitraum erbracht werden (§ 312g
Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Der Ferienpass ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Mit dem Kauf des Ferienpasses bestätigen Sie, dass Sie zur Kenntnis
genommen haben, dass kein Widerrufsrecht besteht.